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Version 1.2 | Datum: 29.06.2022 | Ort: 4912 Aarwangen
1. Vertragsinhalt
Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die artgerechte Betreuung von Haustieren durch die Wotans Tierbetreuung gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Tierhalters.
2. Pflichten der Wotans Tierbetreuung
Die Wotans Tierbetreuung verpflichtet sich, mit grosser Bemühung für das Tier zu sorgen und sich nach den individuellen Bedürfnissen des Tieres zu richten. Dazu gehören nebst der Fütterung, die Reinigung und die gesundheitliche Überwachung des Tieres.
Sollte die Tierpflegerin/der Tierpfleger innerhalb der Betreuungszeit erkranken, so hat sie/er eine Vertretung ihrer/seiner Wahl zu stellen, die die Betreuung an Ihrer/seiner Stelle übernimmt.
3. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich, genügend Futter, Zubehör und Einstreu zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht ausreichen, ist der Tierhalter dazu verpflichtet, die Kosten für zusätzlich benötigtes Material zu begleichen.
Der Tierhalter verpflichtet sich, der Wotans Tierbetreuung sämtliche Krankheiten, Allergien und sonstige Besonderheiten seines Tieres rechtzeitig und unaufgefordert mitzuteilen, insbesondere dann, wenn es sich um Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt.
Der Tierhalter verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Führung und Pflege des Tieres zu geben sowie über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten und sonstigen Eigenschaften des Tieres aufzuklären.
Bei Tierbetreuung am Wohnort des Tierhalters: Wird vom Tierhalter ein falscher (Haus-)Schlüssel mitgegeben, müssen die Kosten für den Schlüsseldienst sowie die dadurch entstandene Wartezeit vollumfänglich vom Tierhalter übernommen werden. Ist die Ausführung des Auftrags gar nicht erst möglich, sind die vereinbarten Kosten vollumfänglich zu begleichen.
4. Krankheits- oder Verletzungsfall des Tieres
Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass die Wotans Tierbetreuung im Notfall den Tierarzt aufsucht, sollte eine telefonische Rücksprache mit ihm zeitlich nicht möglich sein.
Die Kosten für den Transport und die Behandlung des Tieres werden vollumfänglich vom Tierhalter übernommen.
Wird eine Operation erforderlich, ist die Wotans Tierbetreuung zur Entscheidung bevollmächtigt.
5. Im Todesfall des Tieres
Die Wotans Tierbetreuung verpflichtet sich zur sorgfältigen Pflege und Betreuung des Tieres. Das Tier wird mit viel Liebe und Respekt behandelt. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. versterben, schuldet die Wotans Tierbetreuung dem Tierhalter keine Entschädigung.
6. Nichtabholung des Tieres
Falls das Tier ohne Benachrichtigung nicht innert 7 Tagen nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abgeholt wird, gehen sämtliche Eigentums- und Besitzansprüche an Wotans Tierbetreuung, damit das Tier an ein Tierheim abgegeben werden kann. Die daraus entstehenden Kosten werden vollumfänglich dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
7. Verspätete Abholung des Tieres
Wird das Tier unbegründet zu spät abgeholt, wird ein Zuschlag von 50% auf die vereinbarte Stundenpauschale gerechnet.
8. Vergütung
Die Preise richten sich nach den auf der Webseite von der Wotans Tierbetreuung veröffentlichten Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kosten der Tierbetreuung sind bei Vertragsunterzeichnung als Vorauszahlung zu begleichen.
9. Annulation
Die Buchung unserer Dienstleistungen kann bis 7 Tage im Voraus kostenfrei annulliert werden.
Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, fallen 50% der vereinbarten Kosten an.
10. Anspruch auf Rückerstattung
Der Kunde hat bei jeglicher in Anspruch genommener Dienstleistung keinen Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten.
11. Haftung
Jegliche Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Haftung der Wotan Tierbetreuung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere haftet die Wotans Tierbetreuung nicht für Verletzungen des Tieres, die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können, für auftretende Erkrankungen des Tieres während und nach der Betreuungszeit, Parasitenbefall sowie für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Halsbänder etc.
Für Schäden, die das Tier am Eigentum der Wotans Tierbetreuung oder am Eigentum Dritter anrichtet, haftet der Tierhalter oder dessen Haftpflichtversicherung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das ordentliche Gericht Bern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck so gut wie möglich entspricht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.